Vorstand
Einführung einer Bezahlkarte in NRW
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand begrüßt die Einführung einer Bezahlkarte als eine Möglichkeit, die Leistungsansprüche von Asylleistungsbeziehenden zu erfüllen.
- Er erwartet von der Landesregierung durch eine landesrechtliche Regelung sicherzustellen, dass die Bezahlkarte landesweit einheitlich gilt. Die Bezahlkarte soll im ganzen Land im Einzelhandel einsetzbar sein. Auf Beschränkungen im Hinblick auf die Möglichkeit zum Einsatz auf den lokalen Einzelhandel einer Kommune sowie auf bestimmte Sortimentsgruppen sollte verzichtet werden. Für jede Bedarfsgemeinschaft muss mit Blick auf gleichstellungspolitische Fragestellungen mehr als eine Bezahlkarte zur Verfügung stehen können. Eine Obergrenze für eine Barauszahlung darf, auch mit Blick auf die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, nicht zu knapp kalkuliert werden. Vermieden werden muss auch Verwaltungsmehraufwand durch persönliche Vorsprachen in den Verwaltungen, um benötigtes Bargeld zu bekommen sowie durch Gerichtsverfahren.
- Der Vorstand geht davon aus, dass die Erstausstellung der Bezahlkarten im Regelfall bei neu ankommenden Flüchtlingen durch das Land erfolgt.