Vorsand
18.09.2024

Landeswärmeplanungsgesetz und Ausbau der Wärmenetze in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Mit dem vorgelegten Landeswärmeplanungsgesetz wird ein wichtiger Baustein der Wärmewende in NRW gesetzt. Es ist es richtig, die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Der Belastungsausgleich für die Erstaufstellung ist sachgerecht. Der Vorstand bekräftigt seine Forderung, die Konnexitätsverhandlungen für die Fortschreibung der Wärmepläne rechtzeitig zu beginnen. Er drängt weiterhin darauf, dass der Umgang mit bewilligten Förderzusagen aus der Kommunalrichtlinie des Bundes rasch geklärt wird.
     
  2. Der Vorstand unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der Wärmeplanung. Er begrüßt, dass Land und Bund die Geothermie als wichtige Wärmequelle in den Blick nehmen. Zugleich mahnt der Vorstand an, die geplanten Beschleunigungsmaßnahmen für Geothermievorhaben kritisch zu hinterfragen. Bohrungen ins Grundwasser dürfen nicht genehmigungsfrei werden. Die Genehmigungsbehörden vor Ort benötigen Kenntnis und Zugriffsmöglichkeiten auf geplante Bohrungen und bestehende Geothermieanlagen.
     
  3. Der Vorstand begrüßt die Initiative des Landes, den Ausbau der Abwasserwärme voranzutreiben. Er unterstützt die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung. Der Vorstand erwartet, dass die adressierten Fragen und Herausforderungen bei der Nutzung der Abwasserwärme rasch geklärt werden.