Vorstand
14.11.2024

Klimaanpassungsgesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert das Land auf, das Klimaanpassungsgesetz NRW rasch zu novellieren. Er spricht sich dafür aus, die Städte und Gemeinden zu verpflichten, ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen bzw. fortzuschreiben. Der Vorstand unterstreicht, dass Voraussetzung für eine neue Pflichtaufgabe ist, dass die Belastungen der Kommunen für Ersterstellung sowie Fortschreibung nach den Grundsätzen der Konnexität umfassend finanziell durch das Land ausgeglichen werden.
     
  2. Viele Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits ein Klimaanpassungskonzept erstellt und setzen Anpassungsmaßnahmen um. Bestehende Klimaanpassungskonzepte müssen daher vom Land anerkannt werden. Evaluationen und Anpassungen sind mit ausreichender Frist vorzusehen. Die Möglichkeit, kommunale Klimaanpassungskonzepte in interkommunaler Zusammenarbeit zu erstellen, muss notwendiger Teil der Reform sein. Auch sollten vereinfachte Klimaanpassungskonzepte für kleinere Gemeinden vorgesehen werden.
     
  3. Der Vorstand betont, dass die Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten die zentrale Herausforderung ist. Die nordrhein-westfälischen Städte bekräftigen ihre Erwartung, dass das Land und der Bund dauerhaft und planbar die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen mittragen.