Vorstand
Grundsteuerreform
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, auf die Vorläufigkeit seiner Hebesatzempfehlungen hinzuweisen und dabei auch die Ursachen für die Schätzungenauigkeiten klar zu benennen.
- Der Vorstand nimmt die vom Städtetag und vom Finanzministerium beauftragten Rechtsgutachten zum Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.
- Beide Gutachten untermauern die Kritik der Kommunen am differenzierenden Hebesatzrecht: Das Land hat mit dem Gesetz einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Grundsteuerreform und damit zugleich erhebliche finanzielle und administrative Risiken auf die kommunale Ebene abgewälzt. Für diese Risiken muss das Land einstehen.