Vorstand
18.09.2024

Zukunft der Gasnetze

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont die Rolle von klimaneutralem Wasserstoff für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Er fordert Bund und Land auf, schnellstmöglich eine Prognose über die zukünftige Verfügbarkeit und den Preis von Wasserstoff zu ermöglichen. Zudem müssen Lösungen gefunden werden für die Städte mit Industrieansiedlungen, die nicht an das Wasserstoff-Kernnetz angebunden sind.
     
  2. Der Vorstand stellt fest, dass für den Hochlauf einer Wasserstoffinfrastruktur in NRW Gasnetze gebraucht werden, allerdings nicht in dem Umfang, in dem sie heute für Erdgas verwendet werden. Das Land muss sich im Bund dafür einsetzen, dass ein geordneter Rückzug aus der Erdgasversorgung möglich wird. Die Städte und ihre Energieversorgungsunternehmen benötigen schnell Klarheit über den Rahmen und Prozess zur Stilllegung oder Umwidmung von Gasnetzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor stark steigenden Netzentgelten geschützt werden. Ziel muss insgesamt sein, eine sichere, bezahlbare und wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung in der Übergangsphase zur Klimaneutralität zu sichern.
     
  3. In Fällen von auslaufenden Konzessionsverträgen und mangelnden Bewerbern auf neu zu vergebende Gaskonzessionen muss ein notwendiger Weiterbetrieb der Gasnetze bis 2045 gesichert werden. Der Vorstand befürwortet den Weg, den bisherigen Konzessionsnehmer zu einem befristeten Weiterbetrieb des Gasnetzes zu verpflichten und entsprechend zu entschädigen. Eine Übernahme dieser Aufgabe durch die Städte lehnt der Vorstand ab.
     
  4. Die Fragen der Stilllegung und des Rückbaus eines nicht mehr benötigten Gasnetzes kann nur auf der Grundlage der jeweiligen Situation vor Ort entschieden werden. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind hierbei grundlegend. Stillgelegte Gasleitungen sollten nach technischer Sicherung im Boden verbleiben oder umgenutzt werden dürfen und nur im Bedarfsfall zurückgebaut werden müssen.
     
  5. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung können Wasserstoffnetzgebiete als eine potenzielle Versorgungsart ausgewiesen werden. Nach jetzigen Erkenntnissen wird Wasserstoff zum Heizen für Haushaltskundinnen und -kunden allerdings eine eher untergeordnete Rolle spielen. Der Vorstand betont daher, dass keine unerfüllbaren Hoffnungen geweckt und Fehlinvestitionen bei Bürgerinnen und Bürgern angereizt werden dürfen.