Vorstand
18.09.2024

Änderungen des Waffenrechts

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand ist erschüttert über das Messerattentat auf dem Stadtfest in Solingen. Er fühlt mit den Opfern und ihren Angehörigen.
     
  2. Verschärfungen des Waffenrechts sind angesichts der zunehmenden Messerkriminalität ebenso erforderlich wie die Sensibilisierung und Aufklärung über die Gefahren und eine Stärkung von zielgruppenspezifischen Gewaltpräventionsprogrammen. Waffenverbotszonen sind ein Baustein zu mehr Sicherheit in den Städten, wenn verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen durchgeführt werden. Die Polizei muss so ausgestattet werden, dass sie auch personell dieser Aufgabe nachkommen kann. Die Zuständigkeit für die Kontrollen von Waffenverboten und Verbotszonen muss bei der Polizei liegen.
     
  3. Es ist richtig, die bestehenden waffenrechtlichen Regelungen zu erweitern und ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen einzuführen. Messerverbote im öffentlichen Personenverkehr und Bahnhöfen sind ebenfalls richtig. Der Vorstand spricht sich auch für ein Verbot von Springmessern aus.
     
  4. Auch eine Klingenlänge von 6 cm kann schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Vorstand Überlegungen für ein generelles Messerführungsverbot im öffentlichen Raum, wobei entsprechende Ausnahmen, etwa bei beruflicher Nutzung, berücksichtigt werden sollten.