Vorstand
03.07.2024

Zentrale Forderungen zur Zukunft des Katastrophenschutzes in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Mit dem 15-Punkte-Plan hat die Landesregierung konkrete Ziele und Maßnahmen benannt, um den Katastrophenschutz in NRW zu stärken. Der Vorstand erwartet eine rasche Umsetzung. Dabei unterstützt er das Vorhaben der Landesregierung, einen ständigen operativen und aufwuchsfähigen Leitungs- und Koordinierungsstab aufzubauen. Die Städte sind grundsätzlich bereit, Personal mit Stabserfahrung insbesondere aus den Feuerwehren, zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es verlässlicher Vereinbarungen zwischen dem Land und den Städten, die Personal zur Verfügung stellen.
     
  2. Das Ziel der Landesregierung, verpflichtende Katastrophenschutzbedarfspläne vorzusehen, ist im Kern richtig. Zwischen dem Land und den Kommunen muss verabredet werden, welche Krisenszenarien abgebildet werden sollten. Darüber hinaus müssen überregionale kaskadische Krisenlagen gemeinsam entwickelt und geübt werden.
     
  3. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betreiber kritischer Infrastruktur sind verantwortlich für ihre eigene Vorsorge. Neben den Kommunen muss auch das Land mehr Verantwortung für die Sensibilisierung und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung übernehmen. Punktuelle Sensibilisierungskampagnen reichen nicht aus. Zudem muss die Erste Hilfe Teil der schulischen Bildung sein. 
     
  4. Hochwasser kommen in immer schnellerem Takt und größerer Dimension. Der Vorstand hält eine Elementarschadenversicherung daher für sinnvoll. Eine Pflichtversicherung unterliegt allerdings hohen Hürden. Der Vorschlag der Versicherer kann eine gute Option sein, künftig die Wohngebäudeversicherungen nur mit Elementarschadenversicherung anzubieten.
     
  5. Der Vorstand fordert das Land und den Bund auf, den Bevölkerungsschutz neben der notwendigen Stärkung eigener Strukturen auch auf kommunaler Ebene in größerem Umfang als bisher finanziell zu unterstützen. Die ehrenamtlichen Strukturen im Bevölkerungsschutz müssen zudem gestärkt werden.
     
  6. Der Vorstand beschließt die zehn Forderungen zur Zukunft des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen.

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