Vorstand
03.07.2024

Versorgung von kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass das kommunale Wahlamt attraktiv sein muss, um angesichts steigender Anforderungen auch zukünftig qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gewinnen zu können. Gerade vor dem Hintergrund anstehender Wahlen und dem drohenden Rückgang an Bewerberinnen und Bewerbern ist es notwendig, Hemmnisse für Kandidaturen zu beseitigen. Offene Fragestellungen bei der Berücksichtigung und Anerkennung von Vordienstzeiten sind dringend zu klären.
     
  2. Der Vorstand befürwortet den von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe erarbeiteten Vorschlag zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und bittet die Landesregierung, diesen zeitnah zu prüfen.

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