Vorstand
03.07.2024

Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung (FlüAG-Änderungs- und Kreisunterstützungsgesetz) vorgesehenen finanziellen Verbesserungen sind unzureichend.
     
  2. Der Vorstand fordert die Fraktionen im Landtag auf, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzupassen und die FlüAG-Pauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 um mindestens 25 Prozent anzuheben. Um zukünftige Kostenentwicklungen aufzufangen, ist eine Dynamisierungsklausel im FlüAG aufzunehmen.
     
  3. Die Absenkung des Schwellenwertes, ab dem außergewöhnliche Krankheitskosten vom Land erstattet werden, von derzeit 35.000 Euro auf 25.000 Euro wird begrüßt.
     
  4. Der Vorstand lehnt eine ausschließliche Unterstützung der Kreise für überregionale Leistungen und für integrationsunterstützende Maßnahmen ab. Die kreisfreien Städte sind für die Übernahme von unterstützenden Aufgaben auf der Kreisebene in gleicher Weise zu entlasten.
     
  5. Der Vorstand bekräftigt seine Forderung nach einer Finanzierungsregelung für unbelegte Plätze in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (Vorhaltekosten). Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, ohne weitere Verzögerungen eine angemessene Regelung zu entwickeln und umzusetzen.