Vorstand
03.07.2024

Rechtsanspruch Ganztag

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass der vom Landeskabinett am 2. Juli 2024 beschlossene Erlass "Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich" weit hinter den Erwartungen der Städte und der Beschlusslage des Vorstands zurückbleibt.
     
  2. Er verdeutlicht, dass es eines Landesausführungsgesetzes bedarf, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu übertragen. Die Verankerung im Schulgesetz ist hierfür der richtige und notwendige Weg.
     
  3. Das Land hat bislang kein Landesausführungsgesetz in Aussicht gestellt. Damit ist die Umsetzung des Rechtsanspruches gefährdet. 
     
  4. Der Vorstand betont seine Feststellung, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen auskömmlich finanziell durch das Land ausgestattet werden muss.
     
  5. Der Vorstand hält es daher für notwendig, ein Rechtsgutachten zu beauftragen, das die prozessualen Instrumente sowie das Klageziel und Erfolgsaussichten einer Klage erörtert. Der Vorstand bittet die Geschäftsstelle, entsprechende Verfahrensschritte einzuleiten. Ein gemeinsames Vorgehen mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Landkreistag NRW wird angestrebt.
     
  6. Der Vorstand hält es für notwendig, Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof NRW zu erheben, sofern die entsprechenden Erfolgsaussichten gesehen werden.