Vorstand
03.07.2024

Novelle des Kommunalwahlgesetzes

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Landesregierung den Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden frühzeitig gesucht hat und einige Anregungen bereits in die Novelle aufgenommen hat.
     
  2. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen sieht Verbesserungen insbesondere

 

  • durch die geplante Zusammenlegung der Stich- mit der Bundestagswahl,
  • durch die Möglichkeit, die Zahl der Mitglieder eines Wahlvorstands zu erhöhen,
  • durch die Vereinheitlichung von Fristen,
  • und durch konkretere Angaben zum Zeitpunkt der Unterschriften für Wahlvorschläge und zum Umgang mit Nachrückern.

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