Vorstand
03.07.2024

Grundsteuerreform: Differenzierte Hebesätze

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert den Landtag nachdrücklich auf, den Entwurf eines "Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer" abzulehnen.
     
  2. Der Vorstand sieht in einem differenzierten Hebesatzrecht für Wohn- und Nichtwohn-Grundstücke auch weiterhin kein geeignetes Instrument zur Vermeidung systematischer Mehrbelastungen bei den Wohngrundstücken im Zuge der Grundsteuerreform.
     
  3. Der Vorstand bekräftig seine Forderung an das Land, reformbedingte Mehrbelastungen für Wohngrundstücke durch eine Anpassung der Grundsteuermesszahlen zu vermeiden.
     
  4. Die Seitens des Landes veröffentlichten ortsspezifischen Angaben von angeblich zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze sind falsch. Dies führt zu verzerrten Erwartungen bei Bürgerinnen und Bürgern, gibt den kommunalen Entscheidern keine zielführende Orientierung und erschwert eine auf die Aufkommensneutralität ausgerichtete Umsetzung der Reform. Das Finanzministerium des Landes wird aufgefordert, auf die Vorläufigkeit der bisherigen Informationen deutlicher hinzuweisen und die veröffentlichten Zahlen alsbald und kontinuierlich unter Berücksichtigung der kommunalen Planzahlen für 2025 zu aktualisieren.
     
  5. Der Gesetzentwurf weckt für Wohnraum hohe Erwartungen nach Entlastungen bei der Grundsteuer und treibt die Städte so in erhebliche rechtliche Risiken. Das Land muss daher für die daraus resultieren fiskalischen Risiken einstehen.
     
  6. Der Vorstand beauftragt die Geschäftsstelle mit der Vergabe eines Rechtsgutachtens zu den verfassungs- und einfachrechtlichen Risiken einer Festlegung differenzierter Hebesätze durch die Kommunen.