Vorstand
Eckpunkte zur Einführung einer Bezahlkarte
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand begrüßt die Einigung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einige Eckpunkte zur Anwendung der Bezahlkarte als ersten Schritt. Er erwartet von der Landesregierung nun weitergehende verbindliche Regelungen zur Bezahlkarte, um eine landesweit größtmögliche einheitliche Anwendung der Bezahlkarte zu gewährleisten.
- Verbindlich ist durch Landesrecht zu regeln, dass ab der Einführung der Bezahlkarte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von allen Städten und Gemeinden für neu zugewiesene Grundleistungsbeziehende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, über diese zu zahlen sind.
- Die Obergrenze für Bargeldauszahlungen über die Bezahlkarte ist so auszugestalten, dass zum einen ein Leistungsmissbrauch verhindert wird, zum anderen die Lebensführung der Leistungsberechtigten nicht unnötig erschwert wird. Außerdem darf durch eine zu starke Restriktion der Bargeldauszahlungen der Verwaltungsaufwand nicht steigen. Eine absolute Obergrenze von 50 Euro pro erwachsenen Leistungsberechtigten erscheint daher zu starr. In Härtefällen sollte die Obergrenze ausnahmsweise bis zur Höhe des notwendigen persönlichen Bedarfs zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhöht werden können.
- Außerdem muss die Bezahlkarte im Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung als Zahlungsmittel einsetzbar sein und deutschlandweit im Onlinehandel gelten.