Vorstand
03.07.2024

Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand lehnt das Angebot der Landesregierung zur notwendigen Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe als unzureichend ab. Er sieht hierin eine Weigerung der Landesregierung, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zum Konnexitätsprinzip bei der Kindertagesbetreuung aus 2010 umzusetzen.
     
  2. Der Vorstand bittet die Geschäftsstelle, interessierte Kommunen bei der Einlegung von rechtlichen Schritten zu unterstützen, um die notwendige Anpassung des Belastungsausgleichs zu erreichen und eine Prozessvertretung zu beauftragen. Er bittet die Mitgliedsstädte, sich für ein Gerichtsverfahren als Beschwerdeführerinnen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist ein gemeinsames Vorgehen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden anzustreben.
     
  3. Der Vorstand bittet die Geschäftsstelle, mit der Landesregierung parallel zur Vorbereitung eines Rechtsstreits weitere Verhandlungen zu führen. Neben einer auskömmlichen Finanzierung ist dabei auch die Aufnahme einer Dynamisierungsklausel ins BAG-JH anzustreben, um die Nachteile einer nachlaufenden Finanzierung für die Kommunen zu minimieren.