Vorstand
07.05.2024

Umsetzung Cannabis - Kontroll- und Überwachungsaufgaben

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand kritisiert deutlich, dass das Land die Verfolgung und Ahndung von konsum- und besitzbezogenen Ordnungswidrigkeiten des Konsumcannabisgesetzes auf die Gemeinden überträgt. Das führt zu massivem Verwaltungsaufwand und Umsetzungsschwierigkeiten bei den Gemeinden. Wie mehrfach im Vorfeld gegenüber dem Land betont, sind die Gemeinden weder personell noch technisch in der Lage, die im Konsumcannabisgesetz geregelten konsum- und besitzbezogenen Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Das gilt umso mehr, als die Gemeinden aus dem Stand heraus eine für sie vollständig neue Aufgabe umsetzen müssen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass das Land selbst Verantwortung übernimmt und eine Kontrollstruktur entwickelt, die die bereits personell und finanziell stark beanspruchten Gemeinden nicht zusätzlich belastet.
     
  2. Die Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von konsum- und besitzbezogenen Ordnungswidrigkeiten stellt eine neue Aufgabe für die Gemeinden dar. Das Land muss die den Gemeinden daraus entstehenden Kosten vollumfänglich erstatten. Die in der Cannabis-Ordnungswidrigkeiten-Verordnung vorgesehene Konnexitätsregelung wird grundsätzlich begrüßt, muss sich aber in der Praxis bewähren.
     
  3. Das Konsumcannabisgesetz und die Cannabis-Ordnungswidrigkeiten-Verordnung lassen viele Fragen offen. Der Vorstand erwartet vom Land umgehend eine schnelle und eindeutige Klärung und Kommunikation der Fragen, wie die Prüfungen, Kontrollen und der Vollzug der Ordnungswidrigkeiten ablaufen sollen. Eine weitere Verunsicherung aller potenziell Beteiligten ist zu vermeiden. Auch ist vom Land das Zusammenspiel mit der Polizei zu klären und gegenüber den Gemeinden zu kommunizieren. Es ist zudem dringend erforderlich, alle weiteren offenen Fragestellungen zu klären. Das betrifft den Umgang mit Volks- und Schützenfesten, Außenbewirtschaftungen sowie die Frage, ob Verbotszonen eingerichtet werden können. Das Land sollte aus Klarstellungsgründen erwägen, das Nichtraucherschutzgesetz um den Aspekt des Cannabiskonsums zu erweitern.
     
  4. Der Vorstand erwartet von Land, dass die zum 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Erlaubnis- und Überwachungsaufgaben der Anbauvereinigungen beim Land verbleiben. Der Vorstand lehnt eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene ab. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass diese Aufgaben nicht zwingend auf der kommunalen Ebene zu verorten sind.
     
  5. Der Vorstand geht davon aus, dass die Kommunen in den Grenzregionen Nordrhein-Westfalens nach in Kraft treten des Cannabisgesetzes in besonderer Weise durch Drogentourismus betroffen sein werden. Der Vorstand erwartet in diesem Zusammenhang, dass eine Änderung der Cannabispolitik mit den angrenzenden Nachbarländern Nordrhein-Westfalens abgestimmt wird.
     
  6. Der Vorstand bekräftigt seine Auffassung, dass die kommunale Suchtprävention und -beratung zwingend gestärkt werden muss. Neben Kinder- und Jugendschutz sowie Präventionsangeboten auf örtlicher Ebene gehören dazu Hilfen und die Begleitung und Beratung von Konsumierenden. Auch diese Kosten sind Folge der neuen Regelungen des Cannabisgesetzes und im Rahmen der Konnexität zu berücksichtigen.