Vorstand
07.05.2024

Konnexitätsverhandlungen zum Wärmeplanungsgesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Zusage des Landes, den Kommunen ihre Kosten für die Ersterstellung und die Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne vollständig auszugleichen. Den von der Landesregierung vorgeschlagenen Belastungsausgleich für die Erstellung der Wärmepläne von 165.000 Euro (Sockelbetrag) für jede Kommune plus 1,36 Euro pro Einwohner erachtet der Vorstand als zustimmungsfähig. Der Weg ist sachgerecht, den Ausgleich in Tranchen für die Jahre 2024 bis 2026 bzw. bis 2028 zu gewähren.
     
  2. Die Zustimmung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verhandlungen über den Belastungsausgleich für die Fortschreibung der Wärmepläne rechtzeitig beginnen und spätestens Anfang 2026 abgeschlossen sind. Insbesondere die dauerhafte Finanzierung der Personalkosten muss bei den Folgekosten umfassend berücksichtigt werden.
     
  3. Der Vorstand begrüßt, dass eine erhaltene Bundesförderung für die jeweiligen Kommunen nicht angerechnet werden soll. Er fordert zugleich das Land auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass alle fristgerecht eingereichten Anträge für eine Bundesförderung, die die formellen und materiellen Kriterien einer Förderung erfüllen, auch eine Förderung erhalten. Auch muss unbedingt verhindert werden, dass bereits bewilligte Bescheide zurückgenommen werden.
     
  4. Die Städte stellen sich der großen Herausforderung, den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu steuern, zu koordinieren und am Ende umzusetzen und zu verantworten. Hierfür brauchen sie den notwendigen finanziellen Rahmen. Der Vorstand fordert das Land und den Bund eindringlich auf, den Ausbau der Wärmenetze mit einer auskömmlichen Förderung zu unterstützen sowie Investitionen der Stadtwerke durch Kredite oder Bürgschaften abzusichern.