Vorstand
07.05.2024

Weiteres Verfahren nach Vorlage Kabinettsbeschluss der Landesregierung zum Ganztag

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen finanziell ausreichend und angemessen durch das Land NRW ausgestattet werden muss. Er erwartet dazu kurzfristig entsprechende Aussagen des Landes. Für den Fall, dass keine Zusagen des Landes getroffen werden, werden die Städte die Einleitung rechtlicher Schritte prüfen.
     
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, kurzfristig einen klarstellenden Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Aufgabe an die Kommunen übertragen wird. Die Verankerung im Schulgesetz ist hierfür der richtige Weg. Die vom Landeskabinett beschlossenen "Fachlichen Grundlagen" sind nicht ausreichend und klären wesentliche Fragen nicht.
     
  3. Der Vorstand lehnt eine Betriebserlaubnispflicht für Einrichtungen des Ganztages ab. Er fordert das Land auf, den Ganztag in NRW weiter der Schulaufsicht zu unterstellen, wie es geübte und rechtlich gesicherte Praxis in NRW ist.