Vorstand
14.05.2024

Beschleunigungsgebiete und grundlegende Änderungen bei der Genehmigung von Erneuerbarer Energie-Anlagen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont, dass es keinen beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien geben wird, ohne Verfahren zu verkürzen und neue Verfahrenswege zu etablieren. Er begrüßt ausdrücklich, dass Beschleunigungsgebiete mit einem Verzicht auf umfassende umwelt- und artenschutzrechtliche Prüfungen für jedes einzelne Bauprojekt eingeführt werden sollen. Gleichzeitig dürfen vereinfachte Regelungen kein Einfallstor für eine generelle Abschwächung des Arten- und Naturschutzes werden. Das Konzept der Beschleunigungsgebiete muss auf den Ausbau der erneuerbaren Energien begrenzt bleiben.
     
  2. Festzustellen ist zudem, dass die neuen Planungs- und Genehmigungswege den Aufwand bei der Flächennutzungsplanung und auch bei den Genehmigungs- und Fachbehörden erheblich steigern werden. Der Vorstand betont, dass dieser Mehraufwand klar benannt und von Land und Bund angemessen ausgeglichen werden muss.
     
  3. Der Vorstand fordert Bund und Länder auf, zügig Datenbanken für den Arten- und Naturschutz aufzubauen und eine hohe Datenqualität über einheitliche Standards sicherzustellen. Entscheidungen auf Grundlage vorhandener Daten sind nur möglich, wenn Datenmengen und -qualität auch entsprechend zur Verfügung stehen. Die Städte wollen vermeiden, auf Ausgleichszahlungen zurückgreifen zu müssen, weil es an einer ausreichenden Datengrundlage fehlt.
     
  4. Es ist richtig, dass es im Sinne der Beschleunigung Fristen geben muss. Dies muss sowohl für die Vorhabenträger und Projektierer als auch für die Behörden gelten. Eine Frist von maximal 30 bzw. 45 Tagen für die Entscheidung der zuständigen Behörden, ob nachteilige Umweltauswirkungen eines Windenergievorhabens vorliegen, ist jedoch nicht leistbar. Diese Frist muss mindestens verdoppelt werden.