Vorstand
Tarifsteigerungen im Bereich OGS und Schulsozialarbeit
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand stellt mit Besorgnis fest, dass die für die Finanzierung der Plätze im offenen Ganztag im Landeshaushalt vorgesehene jährliche Dynamisierung von 3 Prozent nicht auskömmlich ist. Sie bildet die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst ab 2024 nicht ab. Auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ab 2024 nicht mehr auskömmlich.
- Der Vorstand fordert die Landesregierung daher dringend auf, die Ganztagsbetreuung in NRW ab 2024 abzusichern. Die Tarifsteigerung muss zunächst in einer Einmalerhöhung so abgebildet werden, dass sie nicht zu einem Substanzverzehr bei der pädagogischen Betreuung führt. Verbunden damit sollte eine Regelung erfolgen, die in Analogie zum Kinderbildungsgesetz sicherstellt, dass die reale Dynamik finanzieller Belastung in einem verlässlichen Finanzierungssystem abgebildet wird. Eltern, Kinder und Beschäftigte brauchen die Gewissheit, dass das Bildungs- und Betreuungsangebot auch in 2024 zuverlässig zur Verfügung steht. Dies ist umso wichtiger, als es mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026 um einen Ausbau gehen muss. Ein Verlust von Plätzen aufgrund mangelnder Finanzierung wäre nicht verantwortbar.
- Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Finanzierung der Schulsozialarbeit im aktuell bestehenden Umfang von 57,7 Millionen Euro entsprechend der Tarifsteigerung mit einer Einmalzahlung anzupassen und auskömmlich zu dynamisieren. Die für 2024 vom MSB geplante Erfolgskontrolle soll darüber hinaus dafür genutzt werden, den Kommunen für ihre mittelfristige Finanzplanung eine Anschlussperspektive nach Auslaufen der Förderrichtlinie am 31. Juli 2025 zu eröffnen.