Vorstand
31.01.2024

Grundsteuer

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt seine Forderung an die Landesregierung, eine Regelung für die Anhebung der Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke vorzulegen, um im Zuge der Grundsteuerreform systematische Lastenverschiebungen von Geschäfts- zu Wohngrundstücken zu vermeiden.
     
  2. Der Vorstand sieht in einem differenzierten Hebesatzrecht für Geschäfts- und Wohngrundstücke weder ein rechtssicheres noch ein geeignetes Instrument zur Vermeidung von Belastungsverschiebungen zwischen Geschäfts- und Wohngrundstücken und lehnt dies daher ab.