Vorstand
31.01.2024

Fortführung des NRW-Schülertickets als Deutschlandticket

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert das Land auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit das probehalber für das Schuljahr 2023/24 eingeführte NRW-Schülerticket als Deutschlandticket fortgeführt werden kann. Dafür sind über die Kriterien der Schülertransportkostenverordnung hinaus insbesondere die Ziele aus dem Koalitionsvertrag NRW zum ÖPNV und zur Mobilität für alle zu berücksichtigen. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich, dass damit die klimaneutrale Mobilität und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gefördert wird.
     
  2. Die Städte werden ein dauerhaftes NRW-Schülerticket als Deutschlandticket nur mittragen, wenn das Finanzierungsmodell ohne freiwillige Zuzahlungen durch die Städte tragfähig ist. Die Städte werden, anders als im Probejahr, keine freiwilligen Zuzahlungen mehr leisten können. Voraussetzung für die bruchlose Umsetzung des dauerhaften NRW-Schülertickets durch die Schulträger ist, dass die erforderlichen rechtlichen Maßgaben hierfür zum 1. Mai 2024 vorliegen.

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