Vorstand
08.11.2023

Wachstumschancengesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das Wachstumschancengesetz im Bundesrat auf eine Absicherung des gemeindlichen Steueraufkommens hinzuwirken. Kommunale Mindereinnahmen müssen vollständig durch den Bund oder das Land ausgeglichen werden. Als Instrument bietet sich dafür die Gewerbesteuerumlage an. Sie sollte zugunsten der Städte und Gemeinden angepasst werden. 
     
  2. Der Vorstand lehnt Einschränkungen der gewerbesteuerlichen Mindestgewinnbesteuerung nachdrücklich ab. Die Mindestgewinnbesteuerung ist unverzichtbar für die örtliche Aufkommensstabilität der Gewerbesteuer und damit die Funktionsfähigkeit der Gewerbesteuer als Kommunalsteuer.