Vorstand
08.11.2023

Bürgerenergiegesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Städten an den Erlösen von Windenergieanlagen zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um die Akzeptanz für die Energiewende und deren Ausbauziele zu steigern.
     
  2. Es ist richtig, dass die Städte die Ausgestaltung der Beteiligungsmodelle frei wählen können. Positiv ist zudem, dass den Städten ein ausreichender Handlungsspielraum bei der Verwendung der Mittel vor Ort gegeben wird. Der Vorstand bittet das Land, klarzustellen, dass die kommunalen Einnahmen aus der Beteiligung an Windenergieanlagen nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden.
     
  3. Der Vorstand fordert das Land auf, eine verpflichtende Mindestbeteiligung von 20 Prozent an Windenergieanlagen festzuschreiben. Zudem sollte eine finanzielle Teilhabe an Freiflächen-Photovoltaik für Bürgerinnen und Bürger sowie für Städte in das Bürgerenergiegesetz aufgenommen werden.
     
  4. Eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Beteiligung auf 20 Jahre hält der Vorstand für nicht sachgerecht. Die Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise die Städte sollten für die gesamte Betriebsdauer der Windenergieanlage an den Erträgen beteiligt werden.