Vorstand
26.09.2023

Steuerlicher Querverbund im Bäderbereich

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt seine Auffassung, dass der steuerliche Querverbund auch weiterhin für die Finanzierung kommunaler Bäderbetriebe unverzichtbar ist.
     
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen für eine klimagerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes im Bäderbereich einzusetzen.