Vorstand
26.09.2023

Aufnahme von Geflüchteten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt die Bereitschaft der Städte, schutzsuchende Menschen aufzunehmen und angemessen unterzubringen. Dennoch sieht er die steigende Zahl an Geflüchteten angesichts fehlender Unterbringungskapazitäten in den Kommunen und mangelhafter Finanzierung durch das Land mit wachsender Sorge. Er fordert die Landesregierung auf, alles zu tun, um eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden.
     
  2. Die Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist in vielen Städten eine sehr große Herausforderung. Der Vorstand fordert das Land auf, sehr schnell die Steuerung und Verteilung innerhalb Nordrhein-Westfalens zu überprüfen und an die zugespitzte Lage anzupassen. Dabei sind auch alle Möglichkeiten zur Standardanpassung bei der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch die Landesjugendämter zeitnah zu prüfen.
     
  3. Die Bemühungen der Landesregierungen, die Kapazitäten für Landeseinrichtungen zu erhöhen, sind unzureichend. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung mehr Engagement und effizientere Verfahren, um die Kapazitäten auf 70.000 Plätze in Unterbringungseinrichtungen des Landes zu erhöhen. Vor allem braucht es mehr Flexibilität im Hinblick auf die Mindestgröße von Landeseinrichtungen, um die Akzeptanz in den Stadtteilen und kleineren Gemeinden zu erhöhen.
     
  4. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, den Städten endlich Planungs- und Finanzierungssicherheit zu verschaffen, damit auch in den Kommunen weitere Kapazitäten geschaffen und die notwendigen Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden können. Unabhängig von möglichen Leistungen durch den Bund, sind endlich die Finanzierungslücken im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu schließen. Die FlüAG-Pauschale ist der Kostenentwicklung entsprechend anzupassen. Für Vorhaltekosten ist eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung zu schaffen. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die nicht vom Jobcenter übernommenen Unterbringungskosten für Geflüchtete im SGB II-Bezug, die noch in Sammelunterkünften wohnen, den Kommunen vom Land erstattet werden. Schließlich muss das Land für die Gesundheits- und Pflegekosten sowie den kommunalen Anteil an den Kosten der Unterkunft nach SGB II (KdU) aufkommen.
     
  5. Der Vorstand erwartet, dass der auf NRW entfallende Anteil an den für das Jahr 2023 zugesagten Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 3,75 Milliarden Euro unverzüglich und vollständig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet wird.