Vorstand
26.09.2023

Altschuldenlösung und GFG 2024

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Landesregierung hat den Start einer Landeslösung für die kommunalen Altschulden verschoben. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die gewonnene Zeit zu nutzen, um das vorliegende Grobkonzept gemeinsam mit den Kommunen sinnvoll weiterzuentwickeln. Dies ist auch erforderlich, damit sich die Bundesregierung an einer konstruktiven Altschuldenlösung beteiligt. Für eine faire und nachhaltige Lösung ist eine Bundesbeteiligung unerlässlich.
     
  2. Die Städte erwarten vom Land noch wesentliche Verbesserungen bei der Refinanzierung der Altschuldenübernahme. Das Land muss eine echte Landesbeteiligung im Landeshaushalt 2025 vorsehen.
     
  3. Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, trotz des verschobenen Entschuldungsbeginns, den Gesetzgebungsprozess und alle notwendigen Vorarbeiten mit hohem Tempo fortzuführen, damit im Laufe des Jahres 2024 die technische Umsetzung einer Altschuldenlösung vorbereitet werden kann.
     
  4. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung auf einen weiteren Vorwegabzug zur Finanzierung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen verzichtet. Für diese wichtige Zukunftsaufgabe müssen zusätzliche Landesmittel bereitgestellt werden.
     
  5. Es ist gut, dass die Landesregierung nun auf die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Aufwands-/Unterhaltungspauschale verzichten will. Die steuerkraftunabhängige Pauschale steht im Widerspruch zu unseren Erwartungen an einen bedarfsorientierten Finanzausgleich.