Vorstand
14.06.2023

Altersgrenze im Feuerwehrtechnischen Dienst

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand befürwortet das Vorhaben der Landesregierung, die Altersgrenze für alle feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten neu zu regeln. Er sieht dabei das Land in der Pflicht, zeitnah einen konkreten Vorschlag für eine zukünftige Regelung vorzulegen. Die Beschäftigen in den Feuerwehren brauchen Sicherheit. Die Städte benötigen eine Perspektive für ihre personellen Planungen.
     
  2. Die Neuregelung bewegt sich in einem Spannungsfeld: Einerseits gibt es den Wunsch der Städte nach guten Arbeitsbedingungen mit einer attraktiven Altersregelung, andererseits zeigen sich zunehmend Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Stellen aufgrund des demografischen Wandels auch in den Feuerwehren. Der Vorstand ist gegenüber Änderungen an der jetzigen Altersgrenze daher grundsätzlich aufgeschlossen.
     
  3. Eine neue Regelung der Altersgrenze muss gerecht und möglichst einfach anwendbar sein. Denkbar ist aus Sicht des Vorstands entweder ein Modell mit einer einheitlichen Altersgrenze für alle Beamten und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst oder ein Modell mit einer Anrechnung von Einsatzzeiten. Voraussetzung für ein Modell nach Einsatzzeiten ist eine landesrechtliche Regelung des Einsatzdienstes, um eine einheitliche Anwendung in den Städten zu gewährleisten und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

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