Vorstand
29.03.2023

Klimaneutrale Wärmeversorgung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 aus der Nutzung fossiler Energie in der Wärmeversorgung auszusteigen. Dies unterstützt der Vorstand ausdrücklich. Bereits heute müssen die Weichen für die klimaneutrale Wärmeversorgung gestellt werden.
  2. Der Vorstand betont, dass die Umsetzung des geplanten Gebäudeenergiegesetzes unter den jetzigen Rahmenbedingungen für den Gebäudebestand ein enormer Kraftakt wird. Er fordert den Bund auf, dringend angemessene Übergangsfristen vorzusehen, etwa für den Fall eines perspektivischen Fernwärme-Anschlusses oder einer Heizungshavarie. Der Fachkräftemarkt und das Handwerk müssen durch eine breite Ausbildungsoffensive gestärkt werden. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die kommunalen Wohnungsunternehmen sowie die Städte müssen weitreichend unterstützt werden. Die Wärmewende darf nicht zur sozialen Frage werden.
  3. Der Vorstand begrüßt die im Gesetzentwurf grundsätzlich angelegte Technologieoffenheit. Er betont, dass eine zu starke Fokussierung auf die Technologie der Wärmepumpe auch im Gebäudebestand einen optimalen Mix der unterschiedlichen Versorgungsinfrastrukturen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme vermindert. So kann der Einsatz von klimaneutralen Gasen in der dezentralen Wärmeversorgung und auch als Speicher weiterhin eine Rolle spielen. Mögliche Entwicklungspfade sollten nicht frühzeitig abgeschnitten werden.
  4. Die GEG-Reform muss zwingend zeitgleich mit den geplanten Gesetzesvorhaben in Bund und Land für kommunale Wärmeplanung diskutiert und aufeinander abgestimmt werden. Das GEG darf keine frühzeitigen Tatsachen schaffen, die den konkreten Ansatz der kommunalen Wärmeplanung vor Ort merklich einschränken würden. Der Vorstand fordert das Land auf, nicht länger mit einem eigenen Vorschlag für eine landesgesetzliche Regelung zur kommunalen Wärmeplanung zu warten. Er bekräftigt seine Forderung, dass die Städte auskömmliche nationale Förderprogramme und aufgabengerechte Mittel des Landes für eine erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende mittels kommunaler Wärmeplanung benötigen.
  5. Für die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors ist es unabdingbar, die Stromverteilnetze zu verstärken, auszubauen und digital zu ertüchtigen. Ohne stabile Stromnetze sind die Anforderungen der Sektorenkopplung – auch für den Ausbau der Elektromobilität – nicht zu erfüllen. Der Vorstand fordert das Land auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Eigenkapitalverzinsung der Verteilnetzbetreiber deutlich erhöht wird, um mehr Anreize für den Netzausbau zu schaffen.