Vorstand
04.04.2023

Einführung einer Kindergrundsicherung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand sieht die Kindergrundsicherung als wichtigen Schritt bei der Armutsprävention und -bekämpfung für einkommensarme Familien. Die Auszahlung der Geldleistungen sollte bundeseinheitlich und bürokratiearm durch die Bundesverwaltung erfolgen.
  2. Der Vorstand betont, dass neben einer Verbesserung der finanziellen Lage vor allem auch die Förderung der Kinder und Jugendlichen auf örtlicher Ebene gestärkt werden muss. Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung, weitere Bildungs- und Freizeitangebote und eine adäquate individuelle Förderung beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sind hier bedeutsam. Hier muss über die Kindergrundsicherung eine finanzielle Verbesserung dieser Strukturen erfolgen und insoweit kommunale Spielräume beim Einsatz der Mittel eröffnet werden.