Vorstand
Notschließungen von Kindergartengruppen wegen Personalausfällen
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand betrachtet mit großer Sorge, dass sich Notschließungen oder eingeschränkte Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen wegen Personalausfällen häufen. Der Fachkräftemangel ist in den Einrichtungen zunehmend spürbar und wird durch akute Erkrankungswellen wie in diesem Winter noch verschärft.
- Der Vorstand fordert das Land auf, kurzfristig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Geeignete, aber nicht speziell qualifizierte Beschäftigte auf Ergänzungskraftstunden sollten eingesetzt werden können. Dafür muss die Personalverordnung angepasst werden. Begleitet werden sollte diese Ausweitung des Personaleinsatzes von Maßnahmen zur Sicherung des Kindesschutzes sowie der zeitnahen Aufnahme einer 160-Stunden-Qualifizierung. Ohne dieses zusätzliche Personal ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs vielerorts nicht möglich. Das gestern von der Ministerin vorgeschlagene Sofortprogramm Kita ist insoweit unzureichend.
- Neben den kurzfristigen sind auch mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig. Dazu gehört insbesondere der Ausbau des Lehrpersonals in Fachschulen und eine Erhöhung der Anzahl der Auszubildenden als Erzieherinnen und Erzieher. Gleichzeitig muss Vorsorge getroffen werden für die kommenden Monate und Jahre. Der Mangel an Personal wird zu einer Einschränkung der Betreuungszeiten führen. In einigen Städten werden bereits planmäßig Betreuungszeiten eingeschränkt, um einen verlässlichen Betrieb aufrecht halten zu können.
- Die aktuell auf Bundesebene diskutierte Erhöhung der Personalausstattung in der Kinderbetreuung im SGB VIII ist derzeit nicht zielführend. Vielmehr werden aktuell Maßnahmen benötigt, um den Personalengpässen zu begegnen. Insbesondere die schnellere Anerkennung von relevanten Berufsabschlüssen oder der stärkere Einsatz staatlich anerkannter Kinderpflegerinnen und -pflegern ist notwendig. Der Vorstand erwartet vom Land, entsprechend auf den Bund einzuwirken. Auch das Land muss im Hinblick auf landesrechtliche Vorgaben stärker als in der Vergangenheit bei jedem Vorhaben prüfen, ob eine weitere Zunahme an Aufgaben geboten ist.
- Um die Situation zu stabilisieren, muss zudem ein Wegbrechen von Teilen der Angebote der freien Träger verhindert werden. Mit Blick auf deren Situation wird das Land dazu aufgefordert, die finanzielle Ausstattung der Träger dauerhaft und verlässlich abzusichern. Daher muss die Landesregierung die Finanzierung der freien Träger erhöhen. Eine Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch die Kommunen ist angesichts der angespannten Haushaltslage ohne gravierende finanzielle Folgen nicht darstellbar.