Vorstand
08.02.2023

Entlastung von Energiekosten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bewertet die beschlossenen Energiepreisbremsen als sinnvolle Instrumente. Sie helfen, eine finanzielle Überforderung der Menschen und der Wirtschaft durch die Energiekrise abzuwenden. Die Städte fordern dringend eine Klarstellung, dass die kommunalen Beteiligungen bei der Höhe der Entlastungen durch die Energiepreisbremsen einzeln betrachtet werden und nicht als Unternehmensverbund gelten.
     
  2. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung die Träger von Kindertagesstätten und Betreiber von Kindertagespflege mit einem eigenen Förderprogramm zur Abfederung von Energiepreissteigerungen unterstützt. Die vom Landtag hierfür bereitgestellten Mittel müssen nun zügig und zielgenau ankommen und unbürokratisch abgerufen werden können.
     
  3. Der Vorstand betont die Bedeutung der ortsnahen Beratungs- und Hilfsangebote in den kommenden Monaten. Gerade Menschen mit geringem Einkommen machen häufig ihre Ansprüche auf Sozialleistungen aus Unwissenheit oder Scham nicht geltend. Der "NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut" ist ein wichtiger Beitrag der Landesregierung zur Stabilisierung dieser im Wesentlichen kommunal finanzierten sozialen Infrastruktur in den Sozialräumen.
     
  4. Der Vorstand hält es weiterhin für erforderlich, perspektivisch eine zielgenaue Entlastung von hohen Energiekosten zu konzipieren. Er warnt ausdrücklich davor, die Energieversorger in ihrer Rolle zu überfordern. Vielmehr muss ein Weg gefunden werden, der zukünftig zielgerichtete und unbürokratische Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines Klimageldes ermöglicht. Der Auszahlungsweg über die Steuer-ID bietet sich hierfür an. Das Land muss sich auf Bundesebene hierfür stark machen.