Vorstand
07.09.2022

Gemeindefinanzierungsgesetz 2023

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Städtetag NRW begrüßt die Ankündigung der regierungstragenden Fraktionen, im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) eine aufgabengerechte kommunale Finanzausstattung sicherzustellen. Der Vorstand erwartet, dass der kommunale Finanzausgleich gestärkt und strukturell bereinigt wird.
  2. Es ist gut, dass über den Steuerverbund im GFG mehr als 15 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Mittelfristig ist die kommunale Selbstverwaltung aber durch eine Erhöhung der Verbundquote dauerhaft abzusichern. Die Städte brauchen frei verfügbare Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
  3. Der Vorstand erneuert seine Forderung, auf die Differenzierung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden bei der Ermittlung der Finanzkraft vollständig zu verzichten. Es ist gut, dass auf die zweite Stufe der Umsetzung verzichtet wird. Aber auch die Beibehaltung der jetzigen Differenzierung wird der verfassungs-rechtlich begründeten Kritik nicht gerecht.
  4. Der Vorstand bittet die Landesregierung, auf die Rückforderung der "kreditierte" coronabedingten Verbundmassen-Aufstockung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro vollständig zu verzichten. Die kommunalen Haushalte werden bereits in Milliardenhöhe aus der Abschreibung der bilanziell isolierten Corona-Schäden belastet.
  5. Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Gemeindefinanzierungsgesetz zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang erneuert der Vorstand seine Forderung, die systemfremde Aufwands- und Unterhaltungspauschale abzuschaffen.
  6. Der Vorstand hält weiterhin daran fest, dass sich die Verteilung der Schlüsselzuweisungen an einer aktuellen empirischen Bedarfsermittlung der mit der kommunalen Aufgabenwahrnehmung verbundenen Ausgaben orientieren soll. Vergangenheitsorientierte Abschläge müssen die Ausnahme bleiben.