Vorstand
07.09.2022

Energiekrise

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand sieht mit großer Sorge die steigenden Energie- und Verbraucherpreise. Die Energiekrise wird alle treffen. Besonders hart sind Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen betroffen. Aber auch diejenigen mit mittleren Einkommen werden an ihre finanziellen Grenzen geraten und gezwungen sein, Rücklagen und Erspartes aufzuwenden und sich einzuschränken. Drastische Konsequenzen sind auch im Gewerbe und in der Industrie zu befürchten. Dies kann bis hin zur Einstellung der Produktion mit der Folge eines sprunghaften Anstiegs der Arbeitslosigkeit oder der Abwanderung von Unternehmen gehen.
  2. Die Effekte einer steigenden Inflation, die Umlagen und die vervielfachten Gas- und Strompreise werden in Summe die Gesellschaft und die Wirtschaft in nicht gekannter Weise belasten. Eine Überforderung muss verhindert werden. Die Energiekrise darf nicht zu einer Zerreißprobe für den Zusammenhalt der Gesellschaft werden. Gleichzeitig muss der Anreiz erhalten werden, die Energiekrise als Chance für den Wechsel zu klimafreundlichen regenerativen Energien zu nutzen.
  3. Mit dem dritten Entlastungspaket reagiert die Bundesregierung auf die drohende Preisspirale. Die Wohngeldreform, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, die Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie das erhöhte Kindergeld sind richtige Maßnahmen. Sie helfen, Belastungen abzufedern. Vor allem die geplante Strompreisbremse und das damit gekoppelte Ziel, Übergewinne zu verhindern und gezielt abzuschöpfen, sind ein wirksamer Weg. Die Ausgestaltung muss schnell konkretisiert werden.
  4. Der Vorstand spricht sich dafür aus, eine solche Preisbremse auch für den Gaspreis in den Blick zu nehmen. Sie hat neben einem nachhaltigen preislichen Effekt auch eine starke psychologische Wirkung und trägt dazu bei, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und letztlich auch der Städte zu dämpfen. Eine Preisbremse muss ein verbrauchslenkendes Element aufweisen und administrierbar sein. Sie sollte zeitlich befristet sein. Die geplante Expertenkommission muss rasch zu Ergebnissen kommen.
  5. Der Vorstand begrüßt, dass ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket konzipiert werden soll. Die dafür vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro des Bundes werden allerdings bei Weitem nicht reichen. Die Länder müssen sich mindestens in gleichem Umfang an den Kosten beteiligen. Zentral ist, dass Bund und Länder darüber hinaus ihre Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr massiv erhöhen.
  6. Der Vorstand bekräftigt ausdrücklich seine Forderung nach einem Rettungsschirm für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen. Es ist nicht verständlich, warum die Stadtwerke weiterhin von Hilfen ausgeschlossen bleiben. Der Vorstand fordert das Land eindringlich auf, sich auf der Bundesebene für eine gemeinsame Lösung einzusetzen.