Vorstand
07.09.2022

Abwassergebühren – OVG-Urteil vom 17. Mai 2022

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen, um auch in Zukunft eine nachhaltige Abwasserwirtschaft finanzierbar zu gestalten.
  2. Der Vorstand bittet das Land, sehr schnell die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen, da die Abwassergebührensatzungen noch in 2022 verabschiedet werden müssen.
  3. Bei der notwendigen Weiterentwicklung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll-ten folgende Punkte berücksichtigt werden:
    • kalkulatorische Verzinsung zu Wiederbeschaffungszeitwerten
    • angemessener Zinssatz
    • Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer (Abschreibung)
    • Rechtssicherheit
    • Schnelligkeit bei der Umsetzung
    • möglichst Rückwirkung der Neuregelung
  4. Der Vorstand betont, dass die bisherige Praxis der Gebührenkalkulation den bisherigen Leitlinien der Rechtsprechung und der Kommunalaufsicht entsprochen hat. Die Kommunen haben also in der Vergangenheit nach den Maßgaben der Rechtsprechung und damit richtig kalkuliert.