Vorstand
Grundsteuerreform – Landesspezifische Messzahlen
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Der Vorstand bekräftigt seine Forderung an die Landesregierung, im Zuge der Grundsteuerreform auch die Notwendigkeit landesgesetzlicher Anpassungen der Grundsteuermesszahlen zu prüfen. Landesspezifische Messzahlen können einen Beitrag leisten, um die Aufkommensneutralität der Reform zu sichern und systematische Lastenverschiebungen von Geschäfts- zu Wohngrundstücken zu vermeiden.