Vorstand
09.02.2022

Umgang mit Corona-Protesten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont die Bedeutung der Versammlungsfreiheit in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Er betrachtet mit Sorge, dass radikale Kräfte Versammlungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen nutzen, um ihre Verachtung gegenüber dem Rechtsstaat und seinen Repräsentanten zum Teil gewaltsam zum Ausdruck zu bringen. Dies ist Teil zunehmenden Hasses und Gewalt und immer hemmungsloseren Wut. Die Städte wollen nicht tatenlos zusehen. Es braucht Zivilcourage und Gemeinsinn und ein gemeinsames Eintreten für demokratische Werte und Respekt.
     
  2. Der Vorstand fordert Land und Bund auf, diese Entwicklung auch durch die Sicherheitsbehörden zu beobachten. Alle bestehenden gesetzlichen Handlungsinstrumente des Versammlungsrechts, des Polizeirechts und auch des Verfassungsschutzes sind zu nutzen, um dem entgegenzutreten.
     
  3. Der Vorstand erwartet, dass das Land Änderungen der Coronaschutzverordnung, die Auswirkungen auf die Arbeit der kommunalen Behörden haben, im Vorfeld mit den Städten abspricht, damit die Regelungen vollzugstauglich sind. Dies gilt nicht nur für den Aufgabenbereich der Gesundheitsämter, sondern auch für die Aufgabenbereiche der Ordnungsbehörden.
     
  4. Er regt ferner eine Gesetzesinitiative des Landes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ziel an, gleiche Handlungsmöglichkeiten bei den Corona-Schutzmaßnahmen in allen Ländern zu erreichen. Der Polizei als Versammlungsbehörde muss ebenso die Möglichkeit eingeräumt werden, Versammlungen und Aufzüge zu untersagen, wenn dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist. Diese Entscheidungen sollen unter Hinzuziehung der für den Infektionsschutz zuständigen Behörden getroffen werden.
     
  5. Der Vorstand stellt fest, dass die geteilte Zuständigkeit von Ordnungsbehörden und Polizei dem Konzentrationsgrundsatz widerspricht und immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt. Der Vorstand erneuert daher den Appell an das Land, der Polizei als Versammlungsbehörde die Gesamtzuständigkeit im Rahmen des Corona-Geschehens zu übertragen.