Vorstand
16.06.2021

Wohnraumstärkungsgesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betrachtet mit Sorge, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Wohnraumstär-kungsgesetz (WohnStG) noch immer nicht abgeschlossen ist, obwohl dieses zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Weil wichtige inhaltliche Punkte und zentrale Fragen zur Ausführung des Gesetzes noch offen sind, können sich die Städte nicht zielführend auf die Umsetzung des WohnStG vorbereiten.
     
  2. Der Vorstand ersucht die Landesregierung, insbesondere für den Bereich der Zweckentfremdung und der damit verbundenen kommunalen Satzungsermächtigung für Rechtssicherheit bei den betroffenen Städten zu sorgen. Unklar ist nach wie vor, wie existierende kommunale Zweckentfremdungs- oder Wohnraumschutzsatzungen unter dem Mantel der neuen Rechtsgrundlage ohne Anpassung fortgelten können. Die vorgesehene Übergangsregelung erfasst den Tatbestand nicht ausreichend, Neuregelungen des Gesetzes auf bestehende Satzungen anzuwenden.
     
  3. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich, für die Vergabe von "Wohnraum-Identitätsnummern" zur Identifikation von Vermieterinnen und Vermietern ein landesweit einheitliches und kostenfreies IT-Portal aufzubauen. Zum geplanten Inkrafttreten des WohnStG wird dieses Portal voraussichtlich noch nicht existieren. Eine übergangsweise händische Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern kann von den Städten nicht erwartet werden.
     
  4. Der Vorstand erwartet in Bezug auf die Unterbringung von Beschäftigten mit Werksverträgen und Leiharbeitnehmerverträgen in Unterkünften eine Konkretisierung der kommunalen Pflichten spätestens auf Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung.