Vorstand
Umsetzung FlüAG-Vereinbarung
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand fordert eine sofortige Umsetzung der Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG). Dabei ist die Anpassung der Flüchtlingspauschalen rückwirkend zum 1. Januar 2021 festzuschreiben. Die Verteilung der Mittel für Bestandsgeduldete hat differenziert anhand der bestehenden Belastungen zu erfolgen.
- Die vom Land angestrebte Halbierung der sogenannten Bestandsgeduldeten ist erstrebenswert. Der Vorstand hält das langfristig angestrebte Ziel jedoch für nicht realistisch. Sollte die 2023 durchzuführende Evaluation ergeben, dass keine signifikante Reduzierung erfolgt ist, sind die Maßnahmen nachzujustieren. Die weitere Finanzierung des Personenkreises muss davon unabhängig bleiben.
- Der Vorstand bekräftig erneut seine Forderung, Rückführungen zentral durch das Land durchzuführen. Das Land muss mehr Verantwortung übernehmen. Die Vollzugshindernisse liegen überwiegend nicht im Einflussbereich der Kommunen.