Vorstand
16.06.2021

Baulandmobilisierungsgesetz – Erfordernis landesrechtlicher Rechtsverordnungen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass mit dem Baulandmobilisierungsgesetz das Baugesetzbuch um wichtige neue Instrumente erweitert wurde. Damit werden den Kommunen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Herausforderungen der Wohnraumversorgung der Bevölkerung eingeräumt. Die Anwendung einiger Regelungen ist auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkt. Diese müssen durch gesondert zu erlassende Verordnungen durch das Land festgelegt werden.
     
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung daher auf, durch entsprechende Rechtsverordnungen festzustellen, dass in einer Vielzahl der Städte in Nordrhein-Westfalen ein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Städte gestärkt und zum Erhalt von angestammten Wohnquartieren für die dortige Bevölkerung beigetragen.
     
  3. Der Vorstand ersucht die Landesregierung, die erforderlichen Rechtsverordnungen unverzüglich und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf den Weg zu bringen, um den gesetzlich eingeräumten Erprobungszeitraum für die Regelungen optimal nutzen zu können. Der Vorstand hält es für erforderlich, dass für die Festlegung der Gebiete mit angespanntem Markt die Kategorie "erhöhter Wohnungsbedarf" aus der Gebietskulisse zum aktuellen Wohnraumförderprogramm des Landes zugrunde gelegt wird.