Vorstand
03.11.2021

Weitere Strategie in der Corona-Pandemie

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand sieht mit Sorge auf derzeit wieder steigende Infektionszahlen. Die Pandemie der Ungeimpften darf nicht zu erneuten Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte führen. Er bekräftigt daher seine Forderung an die Landesregierung, Regelungen zu schaffen, die für große Teile der Freizeitgestaltung zwingend 2G als Zugangsvoraussetzung für Erwachsene vorschreibt. Darüber hinaus sprechen viele Gründe für ein beschränktes Impfgebot. Zu prüfen ist dies insbesondere für Menschen, deren Tätigkeit ein besonderes Risiko der Infektion von vulnerablen oder nicht impffähigen Personen birgt.
     
  2. Ein Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im November 2021 darf nicht erfolgen, ohne dass eine neue bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz geschaffen wird, die Grundlage für Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ist. Bundes- und Landesregierung sind dringend gefordert, schnellstmöglich eine solche Rechtsgrundlage zu gewährleisten.
     
  3. Der Vorstand kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen abzuschaffen. Die Entscheidung verbunden mit allgemein steigenden Infektionszahlen und zahlreiche Reiserückkehrern nach den Herbstferien erhöht die Wahrscheinlichkeit für erneute Quarantänemaßnahmen an Schulen.
     
  4. Der Vorstand spricht sich dafür aus, die Tests in Kindertagesbetreuung und Schulen auch über den 31. Dezember 2021 bis zum Frühjahr fortzuführen. Er appelliert an die Landesregierung, bereits jetzt Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Dies gilt auch für die Kostenbeteiligung des Landes an der Durchführung von PCR-Pool-Tests in Kindertageseinrichtungen.
     
  5. Das Land muss sicherstellen, dass die niedergelassene Ärzteschaft allen Menschen, die eine Auffrischungsimpfung wünschen, zeitnah und niederschwellig ein Impfangebot macht. Darüber hinaus ist von Bund und Ländern gesetzlich klarzustellen, dass alle Menschen die die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben, einen Anspruch auf eine Impfung haben, die von den Ärzten zu erfüllen ist. Dies gilt umso mehr, als für den Winter die Zulassung eines Impfstoffs für unter 12-jährige und damit eine höhere Nachfrage zu erwarten ist. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, den Impffortschritt und die diesbezügliche Leistungsfähigkeit der niedergelassenen Ärzteschaft genau zu beobachten und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen gegenüber der niedergelassenen Ärzteschaft zu treffen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind zu verpflichten, Impf-Hotlines einzurichten, um die Belastungen der Gesundheitsämter durch telefonische Anfragen zu reduzieren. Die Städte benötigen frühzeitig einen Hinweis, um ihre Impfangebote deutlich auszuweiten, wenn eine zeitnahe Impfung durch die niedergelassene Ärzteschaft nicht mehr sichergestellt ist.