Vorstand
08.09.2021

Kulturgesetzbuch NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstützt das Anliegen des Landes, den Stellenwert der Kultur politisch aufzuwerten. Der Entwurf eines Kulturgesetzbuches bietet allerdings auch in der überarbeiteten Fassung aus kommunaler Sicht nach wie vor keinen Mehrwert gegenüber dem geltenden Kulturfördergesetz. Eine Alternative wäre, das Kulturfördergesetz mit Blick auf neue kulturpolitische Themen zu novellieren und gesetzliche Regelungen für die Musikschulen und Bibliotheken in Einzelgesetzen zu treffen.
     
  2. Die Festlegung neuer Aufgaben und Standards für Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft als Voraussetzung für die Gewährung einer Landesfinanzierung wird abgelehnt. Soweit detaillierte gesetzliche Vorgaben für einzelne Kultursparten eingeführt werden, fordert der Vorstand für deren Finanzierung eine verlässliche und auskömmliche Landesfinanzierung
     
  3. Der Vorstand begrüßt, dass das Instrument der Fördervereinbarung wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen und neue Themen berücksichtigt werden. Gleichwohl sieht er weiterhin Überarbeitungsbedarf insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Transparenz und Planungssicherheit. Die kommunalen Beteiligungsrechte dürfen angesichts der tragenden Rolle der Städte in der Kultur nicht geschmälert werden. Der Kulturförderplan muss erhalten bleiben.