Vorstand
25.03.2020

Umsetzung des DigitalPakts Schule

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass mit der Förderrichtlinie des Landes zur Umsetzung des DigitalPakts Schule eine geeignete Grundlage für flächendeckende Investitionen in die digitale Infrastruktur an den Schulen in NRW vorliegt. Über den DigitalPakt hinaus ist eine gemeinsame Gesamtstrategie von Land und Kommunen notwendig, in der zentrale pädagogische und technische Fragen geklärt werden.
     
  2. Der Vorstand fordert das Land auf, zentrale offene Fragen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule zeitnah zu regeln. Hierzu gehören insbesondere pädagogische Vorgaben und daraus abzuleitende technische Standards für die verschiedenen Schulformen bzw. Schulstufen, die Neufassung der Lernmittelfreiheit sowie die digitale Ausstattung der Lehrkräfte. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Neufassung der rechtlichen Grundlage zur Schulausstattung (§ 79 SchulG NRW) mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen notwendig.
     
  3. Entscheidend für dem erfolgreichen Einsatz der Digitalisierung an den Schulen ist eine nachhaltige Finanzierung, in die neben Land und Kommunen auch der Bund einzubeziehen ist. Diese muss neben notwendigen weiteren Investitionen die Finanzierung der laufenden Kosten, des technischen Supports sowie der notwendigen Ersatzbeschaffungen vorsehen. Nur so kann gleichwertige und qualitätsvolle Bildung auf Dauer in allen Landesteilen erreicht werden.