Vorstand
09.12.2020

Sachstand des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt seinen Beschluss vom 12. Februar 2020. Extremismus, Hass, Gewalt, Bedrohungen und Verunglimpfungen dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Menschen, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, müssen besonders geschützt werden.
     
  2. Der Vorstand hält eine zügige Anpassung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität durch die Bundesregierung für dringend geboten. Er begrüßt ausdrücklich das inzwischen vorgelegte entsprechende Anpassungsgesetz, damit das wichtige Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität schnellstmöglich in Kraft treten kann.
     
  3. Er erwartet neben der deutlichen Verschärfung gesetzlicher Straftatbestände und einer konsequenten Strafverfolgung auch ein gemeinsames Eintreten von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit als zentrale Werte unserer Gesellschaft.