Vorstand
Mobile Freizeitsparks
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand unterstützt den Wunsch von Schaustellern, temporär mobile Freizeitparks aufzustellen. Damit kann der Schaustellerbranche eine Perspektive ermöglicht werden, da weiterhin Großveranstaltungen bis Ende August 2020 untersagt sind.
- Bei einem Veranstaltungskonzept für mobile, temporäre Freizeitparks müssen nicht nur die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, sondern auch weitergehende Regelungen, wie sie beispielsweise für gastronomische Betriebe gelten, eingehalten werden. Darüber hinaus müssen die An- und Abreisebedingungen in das Veranstaltungskonzept einbezogen werden. Auf den Ausschank alkoholischer Getränke sollte verzichtet werden.
- Der Vorstand bittet die Landesregierung, das Aufstellen mobiler, temporärer Freizeitparks in der Corona-Schutzverordnung zu ermöglichen.