Vorstand
07.05.2020

Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb ab 8. Juni 2020 und Beitragsausfall

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Entscheidung der Landesregierung zum 8. Juni 2020 die Kindertagesbetreuung in eingeschränktem Umfang wieder für alle Kinder zu öffnen. Die Städte werden ihr Möglichstes tun, damit alle Kinder bald wieder in ihrer Kita oder Tagespflege betreut werden können.
     
  2. Der Vorstand appelliert an die Eltern zu berücksichtigen, dass ein Normalbetrieb ab dem 8. Juni noch nicht zu erwarten ist, so sehr sich die Kommunen und Träger auch anstrengen. Coronabedingt wird es Einschränkungen in zeitlicher, aber auch in qualitativer Hinsicht geben. Erziehung, Bildung und Betreuung können nur mit dem derzeit verringerten Personal und nur in reduziertem Umfang angeboten werden.
     
  3. Die Gesundheitsbehörden der Städte werden den Prozess der Öffnung der Kindertagesbetreuung sehr genau beobachten. Die Öffnung sollte sorgfältig mit Hilfe diagnostischer Tests überwacht werden. Dies ist wichtig, um frühzeitig ein aufkommendes Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, aber auch um Eltern und dem Personal die Sorge vor Infektionen zu nehmen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Städte nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben und sie durch die niedergelassenen Ärzte unterstützt werden.
     
  4. Der Vorstand empfiehlt den Mitgliedsstädten sich perspektivisch auch auf die Option eines regulären Betriebes in der Kindertagesbetreuung ab dem 1. September 2020 einzustellen. Letztlich wird hierfür insbesondere die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens maßgeblich sein.
     
  5. Für die Monate April und Mai haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände darüber verständigt, dass Kommunen, die auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten, die Hälfte des Beitragsausfalls durch das Land erstattet bekommen. Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Das Land erstattet den Kommunen den hälftigen Anteil am Beitragsverzicht. Der Vorstand stimmt den Verständigungen zu. Der Vorstand erwartet, dass die Kommunalaufsicht, den Beitragsverzicht der Städte nicht beanstandet.