Vorstand
07.05.2020

Kindertagesbetreuung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand hält es für richtig, die Betreuungssituation der Kinder und die Herausforderungen der Familien stärker in den Blick zu nehmen.
     
  2. Der Vorstand begrüßt, dass die Planung der Ausweitung der Kindertagesbetreuung in enger Abstimmung des Ministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden und den weiteren Trägern von Kindertageseinrichtungen erfolgt. Er betont, dass die weiteren Schritte der Öffnung jeweils mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf von zwei Wochen vorgenommen werden müssen. Der Vorstand ist der Überzeugung, dass jeder weitere Schritt der Ausweitung der Kindertagesbetreuung auf den Erkenntnissen der Auswirkungen des vorangegangenen Ausweitungsschritts entschieden werden muss. Dabei sind insbesondere die tatsächlich in den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung stehenden Personalressourcen und die Zahl der betreuten Kinder zu berücksichtigen.
     
  3. Der Vorstand spricht sich dafür aus, dass der nächste Schritt zur Ausweitung der Kindertagesbetreuung die Aufnahme der Vorschulkinder, hier speziell Kinder mit besonderem Förderbedarf vorsieht. In einem weiteren Schritt kann mit entsprechendem zeitlichem Abstand von mindestens zwei Wochen und unter kontinuierlichem Monitoring die Ausweitung auf weitere Vorschulkindergruppen in Erwägung gezogen werden.
     
  4. Der Vorstand bekräftigt die Empfehlung des Städtetages NRW gegenüber seinen Mitgliedern, auch in der Zeit der stark reduzierten Angebote zur Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unter dem derzeit geltenden Betretungsverbot die Regelfinanzierung vollständig und unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme der Betreuung bis auf Weiteres fortzusetzen.