Vorstand
09.12.2020

Impfstrategie

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die aktuellen Meldungen zur Entwicklung eines Impfstoffs geben den Menschen weltweit Hoffnung. Der Vorstand, erwartet von Bundes- und Landesregierung eine genaue Definition zur Bestimmung prioritär zu impfender Personengruppen.
     
  2. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben mit der Errichtung von Impfzentren begonnen. Der Vorstand begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der niedergelassenen Ärzteschaft die Verantwortung für die Bereitstellung des medizinischen Personals zu übertragen.
     
  3. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen zu den festgelegten Betriebszeiten der Impfzentren und für die Einsätze der mobilen Teams Personal in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Hier appelliert der Vorstand auch in besonderem Maße an die Ärzteschaft, sich konstruktiv und verantwortlich in den Impfprozess einzubringen.
     
  4. Der Vorstand erwartet, dass ihnen mit der Errichtung und dem Betrieb von Impfzentren entstehende Kosten vollständig vom Land erstattet werden, soweit sie nicht vom Bund oder aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden. Insbesondere sind die Kosten für die Bereitstellung von Gebäuden im Eigentum der Kommunen oder kommunaler Eigengesellschaften zu erstatten. Weiter ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit auch vergleichsweise höhere Kosten entstehen können.