Vorstand
Ganztagsbetreuung - Rechtsanspruch SGB VIII
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Die Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist gesellschafts- und bildungspolitisch sinnvoll. Der Vorstand sieht es als erforderlich an, den Rechtsanspruch im Schulrecht des Landes zu verankern. Die Landesregierung hat die organisatorische, personelle und finanzielle Verantwortung für die Umsetzung zu übernehmen.
- Der Vorstand weist darauf hin, dass angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal sowie der notwendigen baulichen Anpassungen der flächendeckende Ausbau eines umfassenden qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in den nächsten fünf Jahren faktisch unmöglich ist. Eine Ausbildungsinitiative für Erzieherinnen und Erzieher wäre angesichts der wachsenden qualitativen und quantitativen Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung dringend erforderlich.
- Der Vorstand empfiehlt der Landesregierung daher dringend, sich dafür einzusetzen, den Rechtsanspruch im Sinne eines schrittweisen Ausbaus der vorhandenen Angebote in Horten und Schulen auszugestalten. Dieser sollte sich frühestens im Jahr 2025 auf die Schulkinder der 1. Klassen erstrecken und schuljährlich ausgebaut werden. Auch der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs muss in der Einstiegsphase begrenzt werden. Ein umfassendes Angebot an allen Wochentagen bis in den späten Nachmittag hinein wird in der Fläche nicht möglich sein.
- Der Vorstand stellt klar, dass die eine mögliche Übertragung der Aufgabe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs durch das Land auf die Kommunen gesetzlich zu regeln und konnexitätsrelevant wäre.