Vorstand
Flüchtlingsfinanzierung
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand anerkennt, dass sich die Landesregierung in ihrem aktuellen Vorschlag weiter auf die Kommunen zubewegt hat. Er betont allerdings, dass die finanziellen Lasten der Kommunen vor allem für die Vergangenheit nicht vollständig ausgeglichen werden. Gleichwohl hält es der Vorstand für erforderlich, sich bei diesem streitigen Thema nach den vielen Jahren der Auseinandersetzung und des Verhandelns auf der Grundlage dieses Angebots mit dem Land zu verständigen.
- Sehr bedauerlich ist, dass die Landesregierung weiterhin starr an ihrem Vorschlag zur Differenzierung der FlüAG-Pauschalen zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten festhält. Der Vorstand ist überzeugt, dass das von Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW ausgearbeitete Alternativkonzept einer feineren Differenzierung zwischen den Kommunen die tatsächliche Belastung besser abbildet und rechtssicher hätte umgesetzt werden können. Für künftige Fragen der Finanzverteilung, insbesondere bei einer künftigen erneuten Reform der Flüchtlingsfinanzierung, wird der Vorstand diese grobe Differenzierung zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten nicht mehr akzeptieren.
- Positiv bewertet der Vorstand, dass das Land für die neu hinzukommenden Geduldeten eine einmalige Pauschale von 12.000 Euro zur Verfügung stellt. Sollte die Evaluierung zeigen, dass diese Geduldeten sich erheblich länger in den Städten aufhalten, geht der Vorstand davon aus, dass die Pauschale entsprechend der tatsächlichen Aufenthaltsdauer erhöht wird.
- Die vom Land angestrebte langfristige Halbierung der sogenannten Bestandsgeduldeten ist wünschenswert. Diejenigen Geduldeten, die integriert sind und seit Jahren in unserer Gesellschaft leben, sollten eine Perspektive erhalten. Der Vorstand betont, dass die Städte die ihnen eingeräumten Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen nutzen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass nach den kommunalen Erfahrungen langjährig Geduldete nicht selbstverständlich die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen. Die angekündigte finanzielle Beteiligung des Landes an 200 Stellenanteilen der kommunalen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden ist zu begrüßen. Aber auch unter Berücksichtigung dieser Unterstützung und dem Ziel einer konsequenten Rückführung hält der Vorstand das angestrebte langfristige Ziel einer Halbierung der Bestandsgeduldeten für nicht realistisch.
- Der Vorstand bekräftigt seine Forderung, die Zuständigkeit für die Durchführung von Abschiebungen zentral durch das Land durchzuführen. Eine signifikante Steigerung der Rückführungszahlen ist nur zu erreichen, wenn das Land deutlich mehr Verantwortung übernimmt. Nur dadurch kann der einheitliche und effektive Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sichergestellt werden. Der Vorstand bekräftigt zudem seine Forderung, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen verteilt werden dürfen.
- Der Vorstand begrüßt die im Jahr 2023 durchzuführende Evaluation. Sollte diese ergeben, dass eine relevante Reduzierung der geduldeten Personen nicht erreicht wurde, erwartet der Vorstand unverzüglich einen Vorschlag der Landesregierung zu einer finanziellen Nachbesserung.