Vorstand
07.10.2020

Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 um ca. 900 Millionen Euro. Die Anpassung der FAG-Mittel ist zur Absicherung der kommunalen Finanzausstattung unabdingbar. Damit können zusätzliche große Einnahmenverluste in 2021 vermieden werden. Die erwarteten Steuermindereinnahmen der Städte im kommenden Jahr – insbesondere bei der Gewerbesteuer – bleiben aber daneben bestehen.
     
  2. Der Vorstand nimmt zur Kenntnis, dass das Land beabsichtigt, die aufgestockten Mittel im Rahmen der zukünftigen Ausgestaltung der Gemeindefinanzierungsgesetze zurückzufordern. Er weist darauf hin, dass mittelfristig nicht damit zu rechnen, dass die kommunale Finanzsituation entsprechende Kürzungen zulässt. Das Land ist in der Pflicht, die Städte mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten. Eine Rückforderung der Mittel ist daher abzulehnen.
     
  3. Der Vorstand hält es für richtig, an den Grundzügen des Finanzausgleichssystems und den wesentlichen Verteilungsparametern im GFG 2021 keine Veränderungen vorzunehmen. Erst im Rahmen einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem kürzlich vorgelegten Gutachten des Walter-Eucken-Instituts können mögliche Anpassungen geprüft werden.